Berlin 2011 Ermittlungen gegen die Kachelmann-Ankläger
Auf Berlin 2011 ist ein interessanter Beitrag über die Ankläger im Fall Kachelmann. Es sind dort Sätze zu lesen wie: "...Wenn aber wie bei der Festnahme Kachelmanns am Frankfurter Flughafen der Kriminalist seine Tochter mitbringt, die – angeblich feixend – dem Papa beim Zugriff gegen einen Prominenten zuschauen darf...", oder "...wegen der sichtlich interessegeleiteten Falsch-Deklarierung der Tochter in den Akten als „Praktikantin“ wäre im Zweifel die ganze Dienststelle von der weiteren Befassung mit dem Fall Kachelmann zu entbinden gewesen...". Jedem Bürger muss ein kalter Schauer über den Rücken kommen, wenn er solche Fakten zur Kenntnis nehmen muss.
Dieser Bericht bestätigt die schlimmsten Befürchtungen, über die man jedoch, bei gebührender Aufmerksamkeit, schon seit Jahren Bescheid hätte wissen können und müssen. Wenn die Aufarbeitung ins Rollen kommt, dann werden noch ganz andere Vorgänge ans Tageslicht kommen. Auch die Rolle von Andreas Grossmann, diesem stillen und bedächtigem Mann, meist im Hintergrund agierend, ist bemerkenswert.
In habe in einem anderen Beitrag hier, den Fall aus dem gesellschaftspolitischen Blinkwinkel (Feminismus - Gender) betrachtet. Dort ging es um die Rolle von Dinkel, die aber, wir werden es noch sehen, lediglich als casus belli zu betrachten ist. Die dicke Suppe wollten Schwarzer und Konsorten kochen.
Schwarzer steht im Dienste der Gender- und Feminismus Ideologie, der sie auch völlig verfallen ist. In Bezug auf die Beweisumkehr geht es Schwarzer und Konsorten zunächst darum, die Beweisumkehr "aufzugleisen", also eine Möglichkeit vorerst einmal DENKBAR zu machen, die völlig unserem Rechtssystem und vor allem unserem Rechtsempfinden widerstrebt. Einen solch gewaltigen Eingriff in unser Rechtsystem konnten sie allerdings noch nicht durchsetzen, dessen waren sie sich bewußt. Doch auf dieses Ziel wird schon seit längerer Zeit und gemeinsam hingearbeitet. In sehr vielen Beiträgen von sogenannten Expertinnen, wird vermehrt suggeriert, daß der Angeklagte bei Sexualstraftaten meistens, gemeint ist IMMER, die besseren Karten als das Opfer habe. Darum wäre eine Beweisumkehr angebracht. Dabei geht man wie folgt vor: Zuerst ein Artikel mit einer sogenannten Expertin, die die Leserschaft mit "zwischenzeilicher" Penetranz auf die "untragbaren Zustände" hinweist: http://bit.ly/lOv4Bb
Anschließend kommen dann die Lesebriefschreiber zum Zug. Ein Beispiel: Lesebrief: "Es wird sich dahin entwickeln, daß es zur Beweislastumkehr kommt (wie glaubwürdig ist der Beschuldigte!) und zu einer verstärkten Würdigung des Personalbeweises, diese Entwicklung ist unumgänglich. Auch das Strafausmaß wird empfindlich erhöht werden. Eine andere Alternative hat der Gesetzgeber nicht, wenn er weiterhin allgemein respektiert werden will. Der jetzige Zustand ist untragbar." http://bit.ly/lOv4Bb
Viel Spaß dabei, Ihre Unschuld zu beweisen. Googeln Sie einfach einmal, zum Beispiel: "Beweisumkehr bei Sexualdelikten", um zu sehen, wie weit diese Bemühungen reichen.
Aber in Bezug auf den Grundsatz in dubio pro reo haben Schwarzer und Konsorten mit einem Präjudiz gerechnet. Diesen Grundsatz wollte man aus der Mauer unserer Rechtssystems, vorerst bei Fällen von "sexueller Gewalt in Beziehungen", herausbrechen. Vergessen wir nicht, bei einer Verurteilung wäre genau dies eingetreten. Und wir sind nur haarscharf an einer Verurteilung vorbeigeschrammt. Ihr Ziel wäre auch erreicht worden, WENN das Urteil später kassiert worden wäre. Das Signal wäre gewesen: Wenn es in Mannheim möglich ist, dann ist es überall möglich! Statt einem mittleidigen oder grimmigen Lächeln, empfehle ich das Quellenstudium. Danach besteht darüber nicht der geringste Zweifel. Schwarzer selber schreibt in ihrer typisch verdrehten und verlogenen Art dazu:
„Auch wurde deutlich, wie problematisch die Stellung des Angeklagten im deutschen Recht ist. Sie ist sehr stark – und geht in einem solchen Fall eben auf Kosten der (mutmaßlichen) Opfer. Diese Konstellation hat ihre Wurzeln im Unrechtsstaat der Nazis. Doch wenn es um Sexualverbrechen geht, muß das unweigerlich auf Kosten der Opfer gehen. Denn die Täter sind in der Regel Männer, die den oft gebrochenen Opfern, meist sind es Frauen oder Kinder, sozial wie ökonomisch häufig überlegen sind. Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen, die (mutmaßlichen) Opfer müssen reden, reden, reden, müssen sich rechtfertigen. Kein Zweifel: Das deutsche Recht ist strukturell täterorientiert. Auch das muß sich ändern. Und die Position der Opfer muß gestärkt werden. „1
Man beachte die unhaltbaren Behauptungen, daß die Stellung des Angeklagten sehr stark sei, daß diese Konstellation ihre Wurzeln im Nazistaat habe und daß das deutsche Recht täterorientiert sei.
Natürlich sind Schwarzer und Konsorten in ein Netz eingebunden, ein sehr, sehr, dichtes Netz. Kirchliche Organisationen, Universitäten, Professorinnen und Professoren ziehen dabei alle am gleichen Strick. Man darf nicht vergessen, Gender ist die offizielle Politik der EU! Darum kann sie die Ungeheuerlichkeiten auch ohne namhafte Widerrede seit Jahren zum Besten geben und dies mit einigem Erfolg. Die Bemühungen von Schwarzer führen dann zu solchen Konfusionen, wie aus einem Leserbrief ersichtlich ist:
„Danke für diese klaren Worte, das mußte endlich einmal so deutlich gesagt werden! Hier hätte man mit einem Schuldspruch ein klares Signal schicken müssen! Wenn man Kachelmann verurteilt hätte, hätte das anderen Opfern von sexueller Gewalt Mut gemacht. Stattdessen zeigt sich: Die Unschuldsvermutung gilt immer noch nur für die Täter, während die Opfer als hysterische Lügnerinnen dargestellt werden. Was zwischen Kachelmann und dem Opfer wirklich vorgefallen ist, kann doch niemand außer den beiden selbst wissen. Daß Kachelmann alles abstreitet, ist ja klar: So haben es die Täter schon immer getan. Sexuelle Gewalt ist sowieso kein objektiver Tatbestand, nur das Opfer kann sagen, ob es eine Situation als sexuell gewalttätig wahrgenommen hat. Die Gerichte müssen deshalb endlich anfangen, das Wort der Opfer höher zu stellen als das der Täter. Leider also eine vertane Chance auf dem Weg zu einer wirklich gerechten Gesellschaft. Vielleicht sogar ein Rückschritt.“ http://bit.ly/j2gXN8
Ihnen dürfte wohl klar sein, was hier überhaupt gefordert wird. Willkürjustiz, nennt man dies unter anderem. Die Ungeheuerlichkeiten und die völlige Freiheit von jeder Logik, jedem Rechtsverständnis und jedem Rechtsempfinden sind somit schon gefährlich weit gediehen.
Schwarzer ist sehr berechnend und verfolgt immer nur ein Ziel. Wie sie dabei agiert, kann in dem Beitrag von ihr nachgelesen werden „Ein Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“. 1 Schon mit dem Titel zeigt sie uns ganz unverhohlen ihren Charakter und treibt die Verhöhnung des Herrn Kachelmanns auf die Spitze. Obwohl mittlerweile zum x-ten Mal festgestellt wurde, daß es keine Klassifizierungen bei Freispruch gibt, spricht sie von einem Freispruch dritter Klasse! Also nicht einmal zweiter Klasse, sondern ganz Schwarzer, also verlogen und menschenverachtend bis ins Mark, von dritter Klasse. In ihrem Pamphlet verlangt sie, eingepackt in allerlei Lügen, Verdrehungen und Gemeinheiten, einen völligen Umbau unserer Rechtsystems. Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, daß Schwarzer eine notorische und gefährliche Lügnerin ist (http://www.youtube.com/watch?v=dCVHe6albAQ), die zudem zur Gewalt gegen Männer aufruft und schwerste Körperverletzung an Männer gutheißt und bejubelt! Dies kann sie seit Jahren völlig unbehelligt und ungestraft tun. http://bit.ly/jqw9VE
Der Beweis für meine Ausführungen liefert Schwarzer gleich selbst.
Schwarzer: "Darum ging es bei diesem endlosen Prozeß gegen Jörg Kachelmann keineswegs nur um diese zwei Menschen. Es ging und geht auch um das Verhältnis unserer Gesellschaft zur sexuellen Gewalt innerhalb von Beziehungen." 1
Daß Schwarzer in einem langfristigen Projekt mitarbeitet habe ich schon ausgeführt. Entsprechend fällt auch ihr Fazit aus: „Der Fall Kachelmann wird Konsequenzen haben: juristisch wie medial. Da bin ich optimistisch.“ 1
Hier kommt also die Fratze einer eiskalten Lügnerin, Radikalfeministin und menschenverachtenden Demagogin zum Vorschein: Es ist klar, die Dinkel war, ist und wird der Schwarzer immer völlig egal sein. Dinkel ist nur Mittel zum Zweck!
Schwarzer will juristische Konsequenzen, damit ihr Langzeitprojekt, eine Ordnung, in der Leute vom Schlage einer Schwarzer das Sagen haben, vorwärtskommt! Sie ist sich dabei ziemlich sicher, ich muß mich dieser Einschätzung leider anschließen, daß sie auf gutem Weg ist. Wer aber Schwarzer kennt, der weiß, daß kann nur heißen: In dubio pro reo muß fallen!
1 http://bit.ly/lJcHWS
"Als nächstes wird der Staatsmann billige Lügen erfinden, die die Schuld der angegriffenen Nation zuschieben, und jeder Mensch wird glücklich sein über diese Täuschungen, die das Gewissen beruhigen. Er wird sie eingehend studieren und sich weigern, Argumente der anderen Seite zu prüfen. So wird er sich Schritt für Schritt selbst davon überzeugen, dass der Krieg gerecht ist und Gott dafür danken, dass er nach diesem Prozess grotesker Selbsttäuschung besser schlafen kann." Mark Twain - 'Der geheimnisvolle Fremde'
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