"Als nächstes wird der Staatsmann billige Lügen erfinden, die die Schuld der angegriffenen Nation zuschieben, und jeder Mensch wird glücklich sein über diese Täuschungen, die das Gewissen beruhigen. Er wird sie eingehend studieren und sich weigern, Argumente der anderen Seite zu prüfen. So wird er sich Schritt für Schritt selbst davon überzeugen, dass der Krieg gerecht ist und Gott dafür danken, dass er nach diesem Prozess grotesker Selbsttäuschung besser schlafen kann." Mark Twain - 'Der geheimnisvolle Fremde'

Montag, 23. Mai 2011

IG Antifeminismus ist wichtig!


Der blick hat damals zum Thema eine online Umfrage durchgeführt.
Die Frage lautete: Finden Sie unsere Sprache sextistisch?
Die Antwort: Nein, das ist reine Arbeitsbeschaffung für Beamte.

Da viele dachten, es handle sich um eine Arbeitsbeschaffung für Beamte, zumindest gemäss Blick, kann der Informationsstand der Leserschaft nicht so gross sein.

Weil die Empörung, wenn auch mit falscher Begründung, ziemlich gross war, wurde Entwarnung gegeben:

"Sprach-Irrsinn" in der Schweizer Bundeskanzlei, titelte das Christliche Informationsforum. Auch hier gilt wohl, wers glaubt, wird selig. Kein Jota wird nämlich ohne massiven Widerstand von dem Vorhaben abgewichen. Kann auch gar nicht so einfach getan werden, denn des Schweizers Meinung ist hier längst nicht mehr gefragt.

Hier nun die wirklichen Hintergründe und die sind alles andere, als reine Arbeitsbeschaffung für Beamte!

"Was über tausende Jahre geschlechtsspezifisch aufgeteilt war in typisch männliches und weibliches, ist passé. Innerhalb weniger Jahrzehnte wurde die Bedeutung und die Wahrnehmung von Mann und Frau durch das feministische Gender-Programm nachhaltig verändert. Auf nahezu dem gesamten Globus wurden seit den vergangenen 15 bis 20 Jahren die Grundforderungen des Gender Mainstreaming, es wird auch als Gleichstellung der Geschlechter bezeichnet, in die Regierungsprogramme fest verbindlich eingeschrieben. Gleichstellung heißt in diesem Zusammenhang jedoch in erster Linie Gleichmacherei!

Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen und Vorgaben des Amsterdamer Vertrages lauten nach der aktuellen Webseite des Bundesfamilienministeriums unter anderem folgendermaßen:

Auf EU-Ebene wurde der Gender-Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, rechtlich verbindlich festgeschrieben. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 dieses EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.

Art. 2 des Amsterdamer Vertrages: »Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern.

Art. 3 des Amsterdamer Vertrages: »Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.«

Grundgesetz

Auch aus dem deutschen Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bestimmt nach der Änderung von 1994 nicht nur: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« (Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG), sondern nimmt den Staat nunmehr ausdrücklich in die Pflicht,»die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern« zu fördern und »auf die Beseitigung bestehender Nachteile« hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG).

Bundesgesetze

Daneben findet sich die Verpflichtung zur Umsetzung und Beachtung von Gleichstellung im Sinne des Gender Mainstreaming auch in Bundesgesetzen wie dem Sozialgesetzbuch VIII

-- § 9 Nr. 3 SGB VIII -- Kinder- und Jugendhilfe: Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden -- und dem Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für die Bundesverwaltung

-- § 2 BGleiG: Alle Beschäftigten in der Bundesverwaltung, insbesondere Führungskräfte, müssen die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern; diese Aufgabe ist durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen.

Auch mit der Änderung des SGB III durch das sog. Job-AQTIV-Gesetz ist durch § 1 Abs. 1 S. 3 klargestellt, dass in der Arbeitsförderung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen ist. Hinzuwirken ist auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Chancen beider Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern (§ 8 Abs. 1).

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

Die Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durch Kabinettbeschluss vom 26. Juli 2000 ist ein weiterer Schritt zur Verankerung von Gender Mainstreaming. Der neue § 2 GGO stellt alle Ressorts der Bundesregierung vor die Aufgabe, den Gender-Mainstreaming-Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen.

Diese europarechtlichen und nationalen Regelungen bedeuten, dass Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreaming rechtlich -- und nicht nur politisch! -- geboten sind. Das heißt, sie verlieren auch bei einem Wechsel an der Spitze von Verwaltung und Politik nicht ihre Gültigkeit."

Somit ist klar, dass es nicht weniger, sondern immer mehr solcher Bestrebungen geben wird.Und die Schweiz kann sich diesem Trend nicht entziehen, da ja ständig freiwillig immer mehr Abkommen und Verträge unterzeichnet werden, die den Handlungsspielraum andauernd weiter einengen.

Interessanterweise wurde der Mitgründer der Interessengemeinschaft aus der SVP hinausgeschmissen. Ich hoffe sehr, dieser Schritt wurde aus taktischen Überlegungen, die ja noch einigermassen nachvollziehbar, wenn auch nicht zu goutieren sind, vollzogen und nicht aus strategischen Überlegungen oder gar aus Überzeugung. Da sich das Pendel jetzt auch hier dreht, wäre es vielleicht an der Zeit, dieser wichtigen Interessengemeinschaft Unterstützung zukommen zu lassen und die geschassten Leute zur gegebenen Zeit (zum Beispiel jetzt!) wieder zu rehablitieren. Die Mehrzahl der unbedarften Zeitgenossen wird später einmal einsehen, welch grossen Dienst uns die Protagonisten erwiesen haben, indem sie mit den verlausten linken Weibern eine Diskussion entbrannt haben. Nebenbei würde es den Politikern aus dem konservativen Lager anstehen, jetzt Farbe zu bekennen. Wer reitet auf dieser Welle, wer stellt sich klar dagegen?

Finden das in Ordnung?

Wortverdrehungen!


Doch die jungen Feministen haben Frau Schwarzer endgültig satt, denn die merken auch, dass das Ablaufdatum überschritten ist und haben Angst, Schwarzer würde ihrem "Anliegen" schaden. Für emanzipierte Frauen war Schwarzer schon immer eine unflätige Lügnerin. Den Rest gibt sich Schwarzer aber selber. Sie ist bei vielen untendurch, weil sie sich mit der Bild eingelassen hat. So offen kann man Heuchelei eben doch nicht betreiben. Und dann kommen noch die hunderte von Blogern hinzu, die nach der Wahrheit suchen und nicht so schnell aufgeben werden. Ja, die Schwarzer hat sich ihr "Lebenswerk" selber zerstört, wie einst der Kohl mit seinem Ehrenwort. Wenn die Rolle der Schwarzer im Fall Kachelmann auffliegt und sie wird auffliegen, ist sie erledigt und das ist gut so. Denn über jahrzehnte hinweg hat sie jetzt andere Menschen mit ihren Lügen erledigt und plattgemacht. Dazu auch der Blog von  Frau Rita-Eva Neeser Man versucht zwar an vielen Orten Frau Neeser "anzuschwarzern", allein es gelingt nicht. Ich kann auch nicht erkennen, habe allerdings nicht den ganzen Inhalt des Blogs und alle Kommentare gelesen!, dass Sie unsauber arbeitet. Sie hat eine Meinung, aber über die informiert sie die Leser unter einer eigenen Rubrik. Es ist also nicht zu übersehen. Sie steht zu ihrer Meinung und vertritt diese, aber die Fakten werden nicht verbogen. Doch darum geht es jetzt nicht. Das Thema habe ich nur angesprochen, weil eine Facette des Falles auch mit dem Genderterror und dem Radikalfeminismus zu tun hat. Ein Leserbriefschreiber im spiegel online hat nämlich folgende Überlegung angestellt und liegt damit meines Erachtens absolut richtig.

Der Leserbriefschreiber meint:

"Im Fall Kachelmann geht es m. E. nicht um die objektive Schuld oder Unschuld der Person Kachelmann, sondern um ein fundamentales juristisches Prinzip: Muß grundsätzlich immer "in dubio pro reo" gelten oder vielleicht in gewissen Fällen - etwa bei Vergewaltigung - "in dubio pro femina"?

In dubio contra reum?

Darf das Gericht im Zweifel und ohne Beweise gegen den Angeklagten entscheiden?

So brutal und unverblümt spricht das natürlich niemand aus. In den SPON-Foren wurde mehrfach eher stromlinienförmig argumentiert: Sollte nicht im Zweifel für das Opfer entschieden werden statt für den Täter?

Das scheint mir in der Tat auch die Richtlinie zu sein, der die Staatsanwaltschaft in diesem Prozeß so eifrig folgt.

Analyse und Exegese dieser Richtlinie gelingen sofort, wenn man das feministische Credo zu Rate zieht, nach dem Frauen IMMER die Opfer sind und Männer IMMER Täter

Der Satz lautet dann vulgär-feministisch übersetzt: Im Zweifel für die Frau und gegen den Mann

DAS wiederum erklärt die immense feministische Bedeutung dieses Falles und erhellt insoweit auch, warum eine Alice Schwarzer aus den femininen Höhen ihrer "Emma" auf das Niveau einer BILD-Zeitung hinabsteigt, um auf das Millionenpublikum einzuwirken: Das ist Chefsache. Die Chefin legt persönlich Hand an.

Das würde sie nicht tun, ginge es um eine Lappalie.

Seine besondere Würze und exemplarische Brisanz bezieht der Fall Kachelmann aus dem Umstand, daß die gutachterlich ermittelte Beweislage so ganz offensichtlich gegen eine Schuld im Sinne der Anklage spricht. "Beweis" ist hier nur noch die Aussage des mutmaßlichen Opfers und sei sie auch in Teilen erkennbar erlogen bzw. weher Nachklang nächtlicher Alpträume.

Hat die Aussage einer Frau eigentlich allein deswegen, weil sie für sich den Opferstatus beansprucht, Beweischarakter?

Da geht es nicht mehr nur um Recht. Es geht um Macht.

Um die Macht, mit einer einfachen Behauptung die Existenz eines Mannes zerstören zu können."

Soweit der Leserbriefschreiber.

Die Frage lautet nun weiter:
Kann dies im Interesse der Frauen liegen?

Was in Mannheim abläuft, geht längst nicht mehr ausschliesslich um die causa kachelmann, so tragisch diese auch ist. Es geht darum, dass die Unschuldsvermutung, beziehungsweise das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" endgültig umgestossen wird. Wenn die Unschuldsvermutung aber hier nicht mehr gilt, dann gilt sie auch bei anderen Straftatbeständen nicht mehr. Wenn dies aber eintrifft, dann sind nicht nur Männer, dann sind auch Frauen betroffen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen